Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Exerzitienhaus
Weilburger Straße 5, Luftbild, links: Kloster Marienborn, rechts: Priesterseminar
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Exerzitienhaus, Innenhof
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Kapelle von 1968/69
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Hauptgebäude
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Kapelle von 1970
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster
Hauptgebäude, Eingangsfassade von Nordosten
Weilburger Straße 5, Pallottinerinnen-Kloster, Exerzitienhaus, Detail Eingangstür
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Weilburger Straße 5
  • Weilburger Straße 5b
  • Weilburger Straße 5a
  • In der Sandkaut
Pallottinerinnenkloster Marienborn mit Exerzitienhaus
Flur: 5
Flurstück: 192/5, 192/6, 213/3

1895 wurde die erste deutsche Niederlassung der Missionsgesellschaft der Pallottinerinnen in Limburg errichtet, die sich zuerst in einem angemieteten Villenbau (Diezerstr. 86, kriegszerstört) einrichteten. Da dieser sich bald als zu eng erwies, entschloss man sich 1900 zu einem Neubau, dessen Planung und Bauleitung Architekt Wucherpfennig aus Münster innehatte (Einweihung 26.9.1901).

Der mächtige neogotische Klinkerbau mit sehr hohem Halbwalmdach besteht aus einem lang gestreckten Baukörper mit dreiachsigem zentralen Giebelrisalit, vierachsigen Seitenpartien und zwei äußeren, turmartigen Risaliten mit ehemals spitzen Pyramidendächern (später zu flacheren Walmdächern abgeändert) sowie einen T-förmig nach Nordosten weisenden, um zwei Vollgeschosse höheren Flügelbau. Das hohe Kellergeschoss auf der nach Nordosten weisenden Frontseite ist mit Rustikaquadern verkleidet, die Fenster besitzen Werksteingewände. Der mit einem Steinkreuz bekrönte Risalit öffnet sich im Obergeschoss durch drei monumentale, gestaffelte Spitzbogenfenster mit einfachen Maßwerkformen und Säulchen mit Knospenkapitellen. Die weitaus schlichteren Seitenpartien besitzen bis auf die Rahmung ihrer Spitzbogen- und Tudorfenster keine plastischen Gliederungen, Hauptschmuck ist ein Ornamentstreifen aus gelben Klinkern unterhalb der Traufe. Eine Treppe führt zum spitzbogigen Portal (bauzeitliche Tür), dessen Übergiebelung durch ein blütengeschmücktes Postament mit Marienskulptur bekrönt wird. Der Flügelbau wird einzig durch die gleichmäßige Reihung Segmentbogenfenster gegliedert, auch hier verläuft unterhalb der Traufe ein Zierstreifen aus hellen Verblendziegeln.

Der Klosterbau besaß oberhalb der beiden schrägen Dachgeschosse mit ihren zwei Reihen axial angeordneter Standgauben ein Flachdach, welches 1926 nach einem Wassereinbruch zur heutigen Form umgebaut wurde.

1967-69 Errichtung des Nordflügels zur Aufnahme eines Altenwohnheimes mitsamt neuer Kapelle (Einweihung der Kapelle 1970), Architekten Annemarie und Werner Sifrin, Duisburg.

Angebaut an der südöstlichen Schmalseite des Hauptbaus Exerzitienhaus von Jan Hubert Pinand (Grundsteinlegung 6. Juni 1925). Das aus zwei, in Größe und Höhe gestaffelten Baukörpern bestehende Gebäude mit Rustikasockel und Fenstern mit Werksteingewänden wurde erst 1935 verputzt. Gleich dem Hauptbau wurde 1926 sein ursprüngliches Flachdach durch ein hohes Mansarddach mit übergiebelten Gauben ersetzt. Im niedrigeren Bauteil Eingangstür mit erhaltener Holztür in expressionistischer Formensprache. Im Inneren ein kleiner, ursprünglich offener Hofraum mit umlaufendem Kreuzgang, der ein eindrucksvolles, expressionistisch interpretiertes Spitzbogengewölbe besitzt (1996 mit einem Glasdach überdeckt). Östlicher Kapellenanbau am Exerzitienhaus von 1968/69, Architekten W. Neuhäusser und F. J. Hamm; Erweiterung nach Süden um einen L-förmigen Flügel 1977.

Das Bauensemble aus dem eindrucksvollen und monumentalen Klosterbau des Historismus sowie sich dem Hauptgebäude größenmäßig unterordnenden, im Äußeren strenge Sachlichkeit wahrenden Exerzitienhaus beherrscht zusammen mit ihren späteren Erweiterungsbauten die Höhe des nördlichen Lahnufers und ist von stadtbildprägender Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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