Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweieinhalbgeschossige Wohnhaus mit Satteldach, errichtet 1904 von Gymnasialoberlehrer Johann Schulte (Bauunternehmer Gisbert Hartmann), ist geprägt vom lebhaften Kontrast roter Ziegellisenen und Fenstergewänden und hell verputzter Wandflächen über einem grauen Bruchsteinsockel. Der Hauptbaukörper besteht aus einem dreiachsigen Bereich mit zentralem Giebelrisalit. Dessen Obergeschoss ist mit einem barockisierendem Balkon mit Schmiedeeisengeländer besetzt (Bodenplatte unschön ersetzt). Kniestock und Giebelfeld kragen über Holzkonsolen leicht vor und zeigen ein Schmuckfachwerk mit geraden und geschwungenen Streben. Giebelortgang und Dachtraufe sind schützend vorgezogen. Dem Hauptbau schließt sich zur Rechten eine zurückgesetzte Eingangsachse an, wobei der Rücksprung durch ein zweigeschossiges, polygonales Erkertürmchen mit welscher Haube und vielfach abgetreppter Konsole architektonisch akzentuiert wird. Bis auf die Öffnungen des Turmobergeschosses sind sämtliche Fenster der Frontseite segmentbogig eingeschnitten. Der obere Abschluss der südlichen Hauswand ist als gotisierender Treppengiebel gestaltet. Bauzeitliche Haustür mit vergitterter Verglasung. 1956 umfassender innerer Umbau.
Die Gebäudefassade zeigt ein kräftiges Relief der einzelnen Abschnitte, das durch die starken Farbkontraste der unterschiedlichen Materialien graphisch bereichert wird. Die wenigen, hauptsächlich der Gotik entlehnten Schmuckelemente sind zeittypisch in ihrer Gestaltung reduziert und versachlicht. Das Erkertürmchen bildet einen besonderen Blickfang im Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |