Werner-Senger-Straße 14
Werner-Senger-Straße 14
Lade Kartenmaterial...
Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Werner-Senger-Straße 14
Flur: 36
Flurstück: 206/54

Das zweieinhalbgeschossige Wohnhaus mit Satteldach, errichtet 1904 von Gymnasialoberlehrer Johann Schulte (Bauunternehmer Gisbert Hartmann), ist geprägt vom lebhaften Kontrast roter Ziegellisenen und Fenstergewänden und hell verputzter Wandflächen über einem grauen Bruchsteinsockel. Der Hauptbaukörper besteht aus einem dreiachsigen Bereich mit zentralem Giebelrisalit. Dessen Obergeschoss ist mit einem barockisierendem Balkon mit Schmiedeeisengeländer besetzt (Bodenplatte unschön ersetzt). Kniestock und Giebelfeld kragen über Holzkonsolen leicht vor und zeigen ein Schmuckfachwerk mit geraden und geschwungenen Streben. Giebelortgang und Dachtraufe sind schützend vorgezogen. Dem Hauptbau schließt sich zur Rechten eine zurückgesetzte Eingangsachse an, wobei der Rücksprung durch ein zweigeschossiges, polygonales Erkertürmchen mit welscher Haube und vielfach abgetreppter Konsole architektonisch akzentuiert wird. Bis auf die Öffnungen des Turmobergeschosses sind sämtliche Fenster der Frontseite segmentbogig eingeschnitten. Der obere Abschluss der südlichen Hauswand ist als gotisierender Treppengiebel gestaltet. Bauzeitliche Haustür mit vergitterter Verglasung. 1956 umfassender innerer Umbau.

Die Gebäudefassade zeigt ein kräftiges Relief der einzelnen Abschnitte, das durch die starken Farbkontraste der unterschiedlichen Materialien graphisch bereichert wird. Die wenigen, hauptsächlich der Gotik entlehnten Schmuckelemente sind zeittypisch in ihrer Gestaltung reduziert und versachlicht. Das Erkertürmchen bildet einen besonderen Blickfang im Straßenraum.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.