Westerwaldstraße 10
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Westerwaldstraße 10
Flur: 9
Flurstück: 25/1

Das klassizistische Gebäude besetzt die städtebaulich wichtige Eckparzelle Westerwald- und Weilburger Straße und ist Blickziel von der Lahnbrücke nach Norden. Der vollständig verputzte Bau weist in seiner kräftigen Kubatur mit aufgeschobenem Halbwalmdach, großem Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel und klarer Befensterung zeittypische Merkmale der Architektur um 1800 auf und wird demnach bald nach der Zerstörung der Brückenvorstadt durch die Franzosen im Jahr 1795 entstanden sein. Der Eingang auf der abgeschrägten Ecke ist erst nachträglich entstanden, wie auch die schlichten zwei- bzw. dreistöckigen Erweiterungsbauten nach Norden und Westen. Erhalten blieb die Kelleranlage der Vorgängerbebauung; über dem Eingang des hinteren Kellers ist ein nur schwer zu datierendes Relief aus dunklem Stein eingelassen, welches 1935 bei Renovierungsarbeiten entdeckt wurde. Es zeigt einen Geistlichen mit Mitra (?) und Krummstab innerhalb eines Schulterbogens.

Auf dem Grundstück befand sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die ehemalige Hofanlage des Klosters Marienstatt, dessen Lage gegenüber dem ersten Heiligen-Geist-Hospital urkundlich bezeugt ist und die zwischen 1342 und1384 durch den Ankauf mehrerer Häuser entstand. Aus unbekannten Gründen beschloss das Kloster noch vor 1550, den Hof wieder aufzugeben und vergab in der Folge die einzelnen Parzellen in Erbpacht. Die Anlage auf der Ecke in ihrer heutigen Gestalt ist auf drei Wohneinheiten zurückzuführen, die nach dem Dreißigjährigem Krieg im Besitz des Hilgert Crusen (1671), des Zimmermanns Thomas Bersch (1689) und der Johannes Arnolds Wittib (1708) waren. Nach der Zerstörung im Revolutionskrieg und der Neuerrichtung des Eckhauses gelangte das Anwesen 1859 an den Bäckermeister Heinrich Priester, der hier eine Gastwirtschaft gründete, die 1896 von seinen Söhnen übernommen wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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