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Ehemaliges Wohnhaus einer der letzten halbwegs intakten Hofreiten innerhalb der Brückenvorstadt. Der traufständige Bau des späten 18. Jahrhunderts besitzt ein massives, verputztes Erdgeschoss mit fünf Fensteröffnungen, über dem sich ein gleichfalls fünfachsiges Fachwerkobergeschoss erhebt. Dessen Gefüge zeigt bis auf einige wenige Schrägverstrebungen eine sehr einfache, rasterartige Struktur. Diese Kennzeichen weisen zusammen mit dem zeittypischen verschieferten Krüppelwalmdach auf eine Entstehung des Gebäudes kurz nach der Zerstörung der Vorstadt durch die Franzosen im Jahre 1795.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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