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Gut erhaltene Bauten der Ortserweiterung um 1900 in Richtung Neuenhain.
Offene Bauweise mit Vorgärten zum Teil in der typischen Bauweise kubischer Kurvillen, zum Teil im Landhausstil.
Zweigeschossige Putzbauten, zum Teil mit mittigem Erker oder Balkonvorbauten, unterschiedlichen Dachformen mit Ziegeloder Schieferdeckung, Fensteröffnungen mit Sandsteingewänden und erhaltenen oder rekonstruierten Sprossenfenstern mit Klappläden. Einige der Objekte (Königsteiner Str. 113-117) Entwürfe des Bad Sodener Bauunternehmers Heinrich Rübsamen.
Mit Ausnahme der Neubauten Königsteiner Straße 100a und 102a intaktes Villengebiet von ortsgeschichtlicher und künstlerischer Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |