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Winkelförmiges Wohnhaus an der Ecke zur Grabenstraße. Zweistöckig und dem Gelände entsprechend über hohem Fundament bzw. Keller. Einheitlich verputzt.
Beide Flügel sind Fachwerkbauten und entstanden vermutlich zwischen 1750 und 1850. Der im First höhere und tiefere Bauteil an der Grabenstraße kann der ältere sein, der jedoch zugunsten der anschließenden Scheune beschnitten wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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