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Main-Taunus-Kreis
Eschborn
  • Hauptstraße 114
  • Karlsbader Straße
Villa Luce
Flur: 42
Flurstück: 1/1, 1/4, 1/5

Ehemals gegenüber der Werkshalle der Eisengießerei G. Schiele & Co gelegene zugehörige Fabrikantenvilla. Wohl bald nach der Umsiedlung der Firma Schiele von Frankfurt nach Eschborn im Jahre 1908 errichtet, ist die Villa eines der letzten Zeugnisse der ersten deutschen Ventilatorenfabrik am Ort (vgl. Hauptstraße 81-85). Die Werkshalle wurde in den letzten Jahren abgebrochen, die Villa heute als Kinderheim umgenutzt.

Als Landhaus im Stil der heimatlichen Bauweise erbaut, fällt an der Straßenseite des zweigeschossigen, verputzten Gebäudes zunächst das übergroße, abgetreppte, halbrund abgeschlossene Fenster ins Auge. Es belichtet die Halle mit Treppenaufgang, die noch original erhalten ist. Rustikasockel, hölzerner Eingangsvorbau, verschiedene Fensterformen in Sandsteingewänden, Zwerchhaus und Mansarddach sind wichtige Merkmale des Landhausstils dieser Villa. Zur Gartenseite öffnet sich das Gebäude mit halbrundem Erker, Loggia und hölzerner Veranda. Von hier aus hatten die Bewohner ehemals einen Blick auf eine großzügige Parkanlage, die in wesentlichen Teilen wie beispielsweise Baumbestand und Geländemodulation heute noch erkennbar ist. Westlich der Villa liegt eine Baumallee, unmittelbar hinter ihr ein hoher Aussichtshügel, der vermutlich einen Pavillon oder Ruhesitz trug. Der Park klingt an seiner Nordseite in einer Streuobstwiese aus.

Zugehörig ebenfalls die größtenteils erhaltene, niedrige, konkave Einfriedigungsmauer.

Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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