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Zweistöckiges, giebelständiges Wohnhaus, um 1700. Regelhafter Sichtfachwerkbau, dessen gleichmäßige Dreizonigkeit am Gefüge des Obergeschosses ablesbar ist. Hier sind die Bundständer als Mann-Formen ausgebildet mit fein profilierten Kopfwinkelhölzern. Außerdem in den unteren Gefachen zahlreiche, S-förmige Zierstreben sowie eine Brettfüllung mit Rauten unter den Paarfenstern am Giebel (Stube). Die erdgeschossigen Außenwände massiv erneuert und befenstert. Auch im Obergeschoss einige Fensteränderungen. Unter dem vorderen Hausdrittel liegt in Firstrichtung ein tonnengewölbter Bruchsteinkeller.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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