Schloßstraße 119, Klosterkirche
Klosterkirche
Klosterkirche
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Marxheim
  • Schloßstraße 119
  • Schloßstraße 115
Klosterkirche ''Haus vom Guten Hirten''
Flur: 19
Flurstück: 2/8, 3/21

Das Jagdhaus "Marx Cottage" des Grafen Edmund von Hatzfeldt-Wildenburg, Mitte des 19. Jahrhunderts oberhalb von Marxheim erbaut, wurde 1891, nach mehrmaligem Besitzerwechsel, an den Orden "Kongregation Unserer Frau von der Liebe des Guten Hirten", gegründet 1829, verkauft und am 29. August ein Schwesternheim eröffnet. Seit 1898 wurden das große Mädchenhaus und eine Kapelle errichtet, 1910 erfolgte der Bau eines neuen Schwesternhauses, Scheune und Stallungen, 1926 erneute Erweiterung. 1939 wurde das Haus von der Gestapo aufgelöst und die Gebäude als Schulungsstätte genutzt. Die Schwestern konnten 1947 zurückkehren. 1958/59 wurde ein städtebaulich imposant wirkender Neubau des Architekten Paul Johannbroer errichtet. Weitere umfassende bauliche Veränderungen wurden 1974 mit dem Abriß einzelner Gebäude und dem Neubau eines Schwesternheimes geschaffen.

Kulturdenkmal ist die monumentale Klosterkirche aus Mainsandstein auf viertelkreisförmigem Grundriß, dessen Spitze der Kirchturm bildet und talwärts nach Marxheim ausgerichtet ist. Der talseitig wehrhafte Charakter wird durch fast geschlossene, talwärts ansteigende Wandflächen unterstützt, nur wenige quadratische Fenster erhellen den Innenraum und an der Schloßstraße zusätzlich ein öffentlicher Zugang. Der Wahrzeichencharakter der Kirche ist heute durch die Bepflanzung im darunterliegenden Park und durch die in den letzten Jahren entstandene Wohnbebauung in diesem Gebiet beeinträchtigt. Den Innenraum erreicht man klosterseitig durch eine kleine halbrunde Vorkirche.

Der Raumeindruck wird durch die zum Hochaltar ansteigende Decke und durch die kleinformatigen Fenster mit Glasmalereien der Erbauungszeit geprägt. Vier Stützen gliedern den Raum in drei Schiffe, ursprünglich waren gemäß den Klausurvorschriften Trennwände zwischen den Stützen eingezogen. Gegenüber dem liturgisch bedingt umgestalteten Chor befindet sich die Orgelempore mit Holzbrüstung. Im westlichen Teil der Empore wurde eine kleine Kapelle abgetrennt, diese Maßnahme wurde behutsam, dem Gebäude angemessen durchgeführt.

Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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