Hermann-Löns-Straße 26, Kath. Kirche St. Bonifatius
St. Bonifatius, Gemeindezentrum
St. Bonifatius, Pfarrhaus
Hermann-Löns-Straße 26, Kath. Kirche St. Bonifatius
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Marxheim
  • Hermann-Löns-Straße 26
  • Herderstraße 17
Kath. Kirche St. Bonifatius mit Pfarrhaus ( Herderstraße 17) und Gemeindezentrum
Flur: 21
Flurstück: 123, 124, 125/1, 126, 127, 128/2, 130, 131, 132, 133, 134

Der Gebäudekomplex aus Kirche, freistehendem Glockenturm, Pfarrhaus und Gemeindezentrum wurde ab September 1967 in Hanglage zwischen zwei Wohnstraßen errichtet. Weihe der Kirche erfolgte am 4. Mai 1969. Für die Planung des Stahlbetonbaues zeichnete der Würzburger Dombaumeister Hans Schädel.

Das Äußere wird von Betonflächen, Klinkerwänden, Dachflächen und Fensterbänder geprägt. Dominierend an der Hermann-Löns-Straße die hochaufragende Betonwand des Chores und des Lichtturmes. Alle Gebäudeteile werden seitlich von Klinkerwänden gefaßt und tragen divergierende Pultdächer, wobei die Neigung des Kirchendaches entgegen der Hanglage gerichtet ist. Die Kirche mit ca. 500 Sitzplätzen besitzt einen fast quadratischen Grundriß, in dem die Sitzbänke in strahlenförmigen Segmenten angeordnet sind und den Altar halbkreisförmig umgeben. Der Lichtturm, der die Chorwand asymmetrisch unterteilt, läßt von drei Seiten natürliches Licht in den Chorbereich einfallen. Die Taufkapelle ist zugleich Eingangshalle als symbolische Hinführung zur Kirche. An der Straßenfront wurde zudem eine Werktagskapelle angelegt. Stilistisch einheitlich mit den modernen Formen des Baues zeigt sich deren künstlerische Ausgestaltung. Die Glasfenster wurden von Prof. Johannes Schreiter gestaltet. Das den Chorraum prägende Kreuz stammt wie die übrigen Eisengussarbeiten der Innenausstattung, Tabernakel, Ambo, Leuchter und Sedilien, vom Bildhauer Hanns Bail. Altar und Taufstein in Schiefer entwarf Architekt Hans Schädel.

Der Gebäudekomplex ist ein herausragendes Beispiel moderner Architektur im Main-Taunus-Kreis. Bemerkenswert die einheitliche, konsequente Gestaltung der einzelnen Bauteile sowie die städtebauliche Lösung in Hanglage zwischen zwei schmalen Straßen innerhalb eines Wohngebietes.

Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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