Blumenröder Straße 9
Blumenröder Straße 9, historische Aufnahme von 1929 (Stadtarchiv Limburg)
Blumenröder Straße 9, Eingabeplan, Ansichten und Risse (Städt. Bauamt)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Blumenröder Straße 9
Flur: 50
Flurstück: 445/37

Das große, kubisch geschlossene Mehrfamilienhaus mit hohem Mansarddach wurde kurz vor 1925 durch den Limburger Bau- und Sparverein (Bauleiter Ladisch) errichtet. Der Putzbau mit grauem Bruchsteinsockel wird durch plastisch gebänderte Backsteinlisenen gegliedert. Die axial angeordneten Fenster rahmen schmale Putzfaschen. Die Fassade zur platzartigen Erweiterung der Kreuzung Blumenröder- und Galmerstraße ist als Point-de-Vue von der ansteigenden Blumenröderstraße ausgebildet: die rechte Hälfte ist leicht vorgezogen und im Obergeschoss mit einem Dreieckserker über einer abgetreppten Konsole besetzt. Die fünfachsige Front zur Blumenröder Straße zeigt dagegen eine deutliche Betonung der zentralen Eingangs- und Treppenhauspartie, die als backsteinsichtige Eintiefung des Baukörpers mit flankierenden Lisenen gestaltet ist, die das Kranzgesims durchstößt und mit einem deutschen Band abschließt. Ein Dekorfeld akzentuiert das Portal zusätzlich.

Das Haus belegt die baukünstlerischen Qualitäten der zwanziger Jahre, bei dem eine kompakte Grundform durch eine schlichte, aber durchdachte Detailgestaltung gegliedert und auf die Umgebung bezogen wurde. Besonders bedauerlich ist der Verlust der ursprünglichen Fenster, Türen und Schlagläden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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