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Der ursprüngliche alte Fachwerkbau fiel 1984 fast vollständig einem Brand zum Opfer, so dass in dem heutigen rekonstruierenden Neubau vermutlich keinerlei ältere Gefügepartien erhalten blieben. Unter dem Haus befindet sich jedoch ein kreuzgratgewölbter Keller über annähernd quadratischem Grundriss, der aus dem 13. oder 14. Jahrhundert stammt und somit ein wichtiges Dokument der frühen Bebauung der Barfüßerstraße darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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