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Zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und hohem Steinsockel, erbaut 1811. Der Putzbau wird traufseitig durch eine Freitreppe erschlossen, seine hofseitige Fassade weist im Erd- und Obergeschoss jeweils eine breite, dreiteilige Fensteröffnung auf. Fast an allen Fenstern hölzerne Klappläden. Eine südöstlich gelegene Fachwerkscheune mit Satteldach wurde dendrochronologisch untersucht und hat das Baujahr 1584 ergeben. Im Pflaster des Hofes zeichnet sich noch eine ursprünglich vorhandene Göpelanlage ab. Zur Hofanlage gehören weitere Gebäude, die jedoch aus jüngerer Zeit stammen. Bei Wohnhaus und Scheune handelt es sich um Kulturdenkmäler aus baugeschichtlichen Gründen, die Scheune ist wegen ihres Alters und ihrer Konstruktion darüber hinaus auch von bautechnischer und wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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