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1952/53 errichtete Kirche mit Pfarrhaus, sog. Flüchtlingskirche.
Wenige Jahre nach Kriegsende in Eigenhilfe und Eigenleistung durch Vertriebene aus dem Sudetenland, aus Oberschlesien und aus Ungarn erbaut. Ortsgeschichtlich und städtebaulich hervorragendes Kulturdenkmal, das an der Ecke Alte Ortsstraße / Bürgerhausstraße den Übergang vom alten Dorf zur südlichen Ortserweiterung mit den Vertriebenenhäusern darstellt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |