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Innerhalb der Gesamtanlage besonders typisches Wohnhaus zwischen Landhausstil und Kleinvilla. Den Bauantrag stellte Juni 1925 der Vermessungsobersekretär Karl Gerlach, Planzeichner war der Architekt Ladisch. Repräsentative Symmetrie und wohnliche Zweckhaftigkeit ergeben einen auffälligen Zusammenklang. An der Straßenseite unterstützt die Hanglage den Aufbau aus Natursteinsockel, Haupt – und Dachgeschoss. Polygonale Standerker flankieren eine geschlossene Spalierobstfläche. Diese Plastizität setzt der eigenständige und differenziert ausgeformte, verschieferte Dachkörper fort, indem er die Erker überfängt und die Wohnebene als holzverschalte, mit einem Fensterband geöffnete Fläche präsentiert. Darüber sind die Stutzwalme mit kleinen Schweifgauben besetzt, während die Langseiten je eine größere Zwerchhausgaube aufweisen. Den baukünstlerischen Gestaltungsanspruch des Hauses zeigen auch seine feingliedrigen, originalen Fenster sowie die vollständig erhaltene Ausstattung des Inneren. Treppe, Türen und Kachelofen sind schlicht, jedoch handwerklich qualitätvoll gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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