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Dreiseitig umbaute Hofanlage, deren historische Form insgesamt erhalten ist; nördlich des Wohnhauses schließt sich ein ebenfalls erhaltenswerter Hausgarten an. Das Wohnhaus selbst ist ein verputzter, zweigeschossiger Fachwerkbau, giebelständig, vermutlich stammt er aus dem 18. Jahrhundert. Das alte Baugefüge scheint weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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