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In der Schreitzengasse nördlich des Gebäudes Mittelgasse 5 gelegen; die vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte Ausstattung mit gußeiserner Schwengelpumpe und ebenfalls eiserner Wasserschale vergleichbar den Brunnen in der Hauptstraße an der Einmündung der Feldstraße und vor Hintergasse 15. Wie diese ist auch der Brunnen in der Schreitzengasse Kulturdenkmal aufgrund seines Zeugnisses für die historische dörfliche Wasserversorgung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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