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1862 richtete die jüdische Gemeinde Stadens in dem zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon bestehenden Gebäude Hofgasse 1 eine Synagoge ein. In der Pogromnacht 1938 wurde die Inneneinrichtung zerstört, das Bauwerk insgesamt vermutlich wegen der eng angrenzenden Nachbarbauten nicht in Brand gesetzt. Zwischenzeitlich zur reinen Lagerstätte umgewandelt, die historische Synagogennutzung dadurch unkenntlich geworden. Hofgasse 1 als Zeugnis jüdischer Geschichte in Staden dennoch Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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