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Zwei ganz in Bruchstein errichtete Scheunen in der Flucht des östlichen Abschnitts der Ummauerung von Staden; sie markieren den Rand des historischen Ostskerns. Der mit Ausnahme von Verbauungen im Erdgeschoß freistehende Giebel der südlichen Scheune zeigt Reste von Fenster- und Türgewänden, die offenbar zu einem mittelalterlichen Wohnturm gehören. Er war vermutlich Teil eines herrschaftlichen Anwesens im südöstlichen Stadtviertel von Staden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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