Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofgasse 16, 18 und 19 (ursprünglich auch noch die Nr. 17, heute mit Nr. 18 zusammengefaßt) sind eine zusammenhängende Gruppe von sehr kleinen traufständigen Wohnbauten. Es handelt sich um zweizonige Fachwerkbauten aus dem 18. Jahrhundert, die meist nachträglich verkleidet wurden. Zu den Wohnbauten gehören Schuppen, die firstparallel ebenfalls geschlossen auf der gegenüberliegenden Seite errichtet wurden. Für die ehemalige Nr. 17 wird als historische Nutzung das jüdische Schulhaus und das jüdische Schlachthaus überliefert. Die gesamte Baugruppe von Wohnhäusern und Schuppen als sozialgeschichtlich bedeutsames Dokument einer kleinstädtischen Lebensform Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |