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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, das Teil einer geschlossenen, traufständigen Bebauung auf der Südseite der nördlichen Hofgasse ist; über dem Türsturz ist das Haus 1734 datiert. Das Fachwerk dieser Zeit ist ohne große Veränderungen erhalten. Die neben der Datierung weitere Bezeichnung des Hauses in hebräischer Schrift deutet darauf hin, daß es ursprünglich jüdische Bewohner hatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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