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Hofanlage am südlichen Zugang zum Ortskern, der östlichen Schmalseite des ehemaligen v. Löw''schen Schlosses gegenüber; das zweizonige, giebelständige Fachwerkwohngebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ist weitgehend ursprünglich erhalten. Der Hof war früher rückwärtig durch eine Scheune abgeschlossen (vgl. Situationsplan von Staden von 1875). Das erhaltene, heute zu Wohnzwecken genutzte firstparallele Nebengebäude in der Flucht des südlichen Abschnitts der Ummauerung von Staden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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