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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Mansardkrüppelwalmdach; das zweite Dachgeschoß auf der zur Straße gelegenen Giebelseite verschiefert, im übrigen ist das rein konstruktive Fachwerk vermutlich aus dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts sichtbar. Fraglich, ob die giebelseitige Erschließung ursprünglich ist. Möglicherweise bildete das Wohnhaus früher eine Hofstelle mit der westlich dahinter gelegenen Scheune, die heute zur Parzelle des benachbarten Anwesens Entenfang 12 gehört, und war von der zwischenzeitlich verbauten nördlichen Traufseite aus zugänglich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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