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Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach, die beiden Traufseiten verschiefert oder mit Holzschindeln verkleidet; das gegenwärtige Erscheinungsbild ist klassizistisch, das ursprüngliche Baudatum aber bereits 1730. Nach Westen schloß sich früher der alte Kirchhof unmittelbar an. Teile der Kirchhofsummauerung schließen sich dem Pfarrhaus entlang der Pfarrgasse an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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