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Zwei nebeneinander erbaute giebelständige Fachwerkwohnhäuser, die sich durch die typologische Besonderheit der straßenseitigen Erschließung in einem hochliegenden Sockelgeschoß auszeichnen. Die oberen Geschosse des Gebäudes Nr. 3 in sichtbarem Fachwerk vermutlich aus der Zeit Ende des 18. Jahrhunderts. Die rückwärtig folgende Scheune gehört zum Parzellenverband von Pfarrgasse 1. Das Fachwerkwohnhaus des Hofes Pfarrgasse 1 ist verputzt, das steile Dach läßt an einen im Kern vielleicht nach spätmittelalterlichen Bau denken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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