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Großer, auf allen Seiten umbauter Hof mit zwei getrennten Fachwerkwohnhäusern, beide vermutlich aus dem 18. Jahrhundert. Das auf der Südseite des Hofes mit hochliegendem Keller, zu dem ein Rundbogenportal führt. Die Scheune lehnt sich an die wehrhafte Ummauerung Stadens an. Ein kleiner Vorbau der Scheune, der den Hofraum zur Pfarrgasse hin schließt, wurde früher als Schmiede genutzt. Das gesamte Bauensemble ist als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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