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Streckhof, der entlang des östlichen Abschnittes der Stadener Ummauerung errichtet wurde; durch nachträgliche Erweiterungen ist die alte Ortsbefestigung keine Baugrenze mehr, sondern in den Bestand inkorporiert. Für das charakteristische Erscheinungsbild des Streckhofes sorgen das südliche zweizonige Wohnhaus, von einer einläufigen Freitreppe erschlossen, und die nördlich mit identischer Firstausrichtung wie das Wohnhaus sich anschließende Stallscheune, die einen eigenständigen, auch etwas niedrigeren Baukörper bildet. Die gewohnten Verhältnisse eines Streckhofes werden im Hinblick auf räumliche Geschlossenheit bereichert durch ein Nebengebäude des benachbarten Hofes Pfarrgasse 8 und durch eine winkelförmige Stallergänzung an die Scheune von Pfarrgasse 9 selbst. Die gesamte Hofform ist als Kulturdenkmal zu schützen. Sie repräsentiert einen Hoftyp in allgemeiner Weise, zeigt andererseits besondere Eigenheiten, die ihr im Ortsbild Unverwechselbarkeit verleihen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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