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Gesamtanlage Stammheim
Stammheim unterhalb des Winterbergs bietet für das Bearbeitungsgebiet der "Denkmaltopographie Wetteraukreis II" eines der reizvollsten dörflichen Ortsbilder. Ein markanter Endpunkt im Süden ist die Stammheimer Burg, umgeben von der Zehntscheune sowie dem Areal des ehemaligen Schloßgartens, das in Gestalt privater Nutzgärten und zweier Teiche auf dem flachen Hangauslauf des Winterbergs erhalten ist. Von der Burg aus entwickelt sich Stammheim linear nach Nord-Westen, Richtung Staden (Schloßstraße/ Gießener Straße). Ein ehemaliger Graben hinter der östlichen Bebauung von Schloßstraße und Gießener Straße ist vielleicht als Teil einer historischen Ortsbefestigung zu sehen, für die es sonst keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
Von der Gießener Straße zweigen zwei Hauptwege ab. Die Weedgasse führt nach Rodenbach, gabelt sich außerhalb der geschlossenen Ortslage Richtung Altenstadt. Eine ältere Verbindung von Altenstadt tangierte den angesprochenen Schloßgarten und lief direkt von Süd- Osten kommend auf die Stammheimer Burg zu. Die Hanauer Straße geht westlich ab und vervollständigt die vermutlich noch mittelalterliche Ortsstruktur. Die baroke Saalkirche an der Hanauer Straße folgte einem mittelalterlichen Vorgängerbau, dessen Lage aufgrund von Flurbezeichnungen im Osten Stammheims zu suchen ist.
Die Straßenbilder des Stammheimer Ortskerns werden von Gehöften geprägt, deren Bausubstanz überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammen. Einige größere Gehöfte fallen auf wie beispielsweise Hanauer Straße 2-6 oder An der Kirche 5, die vielleicht aus herrschaftlichen Pachthöfen hervorgegangen sind. An den Ortsrändern ist auf einen eingeschossigen Fachwerkwohnhaustyp zu treffen, der ab 1800 für Tagelöhner und Handwerker errichtet wurde (nördliche Gießener Straße, Holbergstraße, Lindenstraße). Trotz einer beträchtlichen Ortsausdehnung während der jüngsten Vergangenheit, vornehmlich im Nord-Westen Stammheims, bleibt der historische Ortskern durch umgebende Grünflächen, entweder Gärten oder wie im Osten nur schwierig zu erschließendes Hanggelände, gut ablesbar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |