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Langgestreckter Bruchsteinbau mit hohem Walmdach, entstanden im 16. und 17. Jahrhundert (Dehio); am südlichen Ortsrand von bestimmender Wirkung für den Blick auf Stammheim. In der Nachbarschaft eines herrschaftlichen Wohnsitzes (vgl. Schloßstraße 19) war die ehemalige Zehntscheune ursprünglich in einen dreiseitigen Wirtschaftshof eingebunden, von dem heute einschließlich der Scheune noch zwei Flügel vorhanden sind. Ihr Bauvolumen definiert einen räumlich eindrucksvoll geschlossenen Bereich. Ehemalige Zehntscheune und ergänzendes Wirtschaftsgebäude sind zusammen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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