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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; zwar ist die Eingangsseite und auch die alte Hofform insgesamt durch einen Anbau beeinträchtigt, im Straßenraum bietet sich aber zumindest die vordere der beiden Gebäudezonen ganz ungestört dar. Es ist ein Fachwerkgefüge der Zeit um 1700, im Erscheinungsbild dominierend die Aussteifung der Eckpfosten im Obergeschoß durch Mann-Formen. Die Schwelle im Obergeschoß ist umlaufend profiliert, das Querbalkengefüge der Decke über dem Erdgeschoß zur Giebelseite mit einem Stichgebälk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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