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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es gehört zu einer dreiseitigen Hofanlage, die aber nicht mehr in ihrer alten Form erhalten ist. Das Wohnhaus vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert. Die Mann-Formen mit den weit ausgreifenden Fußstreben ohne Gegenstreben, die teilweise weiten Gefachabstände und die deutlich ausgeprägte Geschoßvorkragung der Deckenbalken auf der Traufseite weisen auf das genannte Entstehungsdatum hin. Auf der Giebelseite Balkengesims zwischen Erd- und Obergeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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