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Dreiseitige Hofanlage, deren Gebäude insgesamt in ihrer alten Form erhalten und schützenswert sind; das Fachwerkwohnhaus dominiert den Hof, es hat drei Raumzonen, ist giebelständig mit Krüppelwalm über der Kehlbalkenlage. Das Gefüge mit geradlinigen Streben zwischen Rähm und Schwelle deutet auf eine Entstehungszeit in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts hin. Auf der Giebelseite zur Straße der Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß als Balkengesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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