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Heute L-förmige Hofanlage, die einen ursprünglich U-förmigen Doppelhof mit dem benachbarten Anwesen Nr. 7 bildete; eine Besonderheit ist die Erschließung des Fachwerkwohnhauses von der zur Straße gelegenen Giebelseite aus. Das Fachwerk selbst auf dieser Seite nachträglich mit Platten verkleidet. Auf der Traufseite ist dagegen das Holzgefüge mit geradlinigen Streben zwischen Rähm und Schwelle mit viertelkreisförmigen Fußstreben sichtbar. Es ist vermutlich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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