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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; es gehört zu einer dreiseitig umbauten Hofanlage, deren Nebengebäude aber nicht in ihrer alten Form erhalten sind. Auch das Wohnhaus durch seinen Anbau auf der Traufseite zum Hof in seinem historischen Erscheinungsbild beeinträchtigt. Für den Straßenraum wichtig aber die vollkommen unversehrte vordere Gebäudezone mit einem durch geradlinige Streben zwischen Rähm und Schwelle ausgesteiften Gefüge. Auf der Giebelseite zwischen den beiden Geschossen ein Balkengesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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