Hauptstraße 27
Hauptstraße 27
Hauptstraße 27
Bahnhofstraße 2/4/Hauptstraße 27
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Hauptstraße 27
  • Schuhgasse 11
ehem. Kaufhaus Reiling
Flur: 1
Flurstück: 249, 251

Städtebaulich wirksames Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke zur Bahnhofstraße, erbaut wohl in den zwanziger Jahren des 19. Jhs. Von der aus Auerbach stammenden jüdischen Familie Reiling zu einem Kaufhaus umgenutzt. 1911 ließen die Brüder Albert, Arthur, Daniel und Lazarus Reiling einen qualitätvollen Erweiterungsbau in der Bahnhofstraße anfügen, entwerfender Architekt war Heinrich Metzendorf, der kurz zuvor in Heppenheim das Kaufhaus Mainzer erstellt hatte.

Das Hauptgebäude ein klassizistisch schlichter, dreigeschossiger Putzbau mit Krüppelwalmdach, das Erdgeschoß erheblich verändert, die darüber aufgehende Fassade durch regelmäßige Fensterachsen (drei zu acht) gegliedert. Unterschiedlich hohe Geschosse, die Fenster mit einfachen, profilierten Gewänden und Brüstungsgittern. Im Dach eine Reihe von Satteldachgaupen. Zum westlichen Anbau vermittelt ein etwas niedrigerer Zwischenbau mit einem Balkon vor den beiden Rundbogenöffnungen im 1. Obergeschoß und einem dreiteiligen Fenster im darüberliegenden Geschoss. Der Anbau selbst mit zweiachsiger Fassade, die sich in geschoßübergreifenden Bogenstellungen öffnet; hier Kantenpilaster mit Zahnschnittornamentik, als mittlere Stütze Säule mit korinthisierendem Kapitell. Leibungen mit Kassettierung. Über den Bögen dreiseitige Erker mit Zahnschnittfries. Die Traufe ebenfalls mit Kassettierung. Das Satteldach seitlich durch geschweifte Giebel gerahmt, im Dach große, holzverkleidete Satteldachgaupen mit Rundbogenfenstern; hier ebenfalls Zahnschnittornamentik. Der noch heute als Kaufhaus genutzte Gebäudekomplex stellt einen wichtigen städtebaulichen Akzent dar, ist aber auch bedeutendes stadtgeschichtliches und - in Bezug auf den Anbau - baukünstlerisches Zeugnis.

Unter dem gesamten Baukomplex befindet sich nach jüngsten Erkenntnissen eine großzügige Kelleranlage, bestehend aus mehreren Kellern unterschiedlicher Zeitstellungen, die im Zuge der Kaufhausnutzung seit 1822 miteinander verbunden wurden. Sie ziehen sich bis unter das Gebäude Schuhstraße 11 und entstammen weitgehend älteren Bauphasen, mehrheitlich des 17./18. Jhs., in Teilen sogar des 18. Jhs. Damit sind sie nicht nur Teil der Objekthistorie, sondern zugleich Zeugnis der Stadtentwicklung bis ins frühe 19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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