Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
U-förmige Doppel-Hofanlage, die insgesamt zu schützen ist; dominierend das giebelständige, sehr tiefe Fachwerkwohngebäude Nr. 10 der Zeit um 1700. Im Obergeschoß auf der Giebel- und Traufseite die für die Entstehungszeit typische Mann-Form mit Fußstreben. Die Deckenbalken verlaufen quer zur Firstrichtung, auf der Giebelseite zwischen Erd- und Obergeschoß das im Ortsbild häufiger anzutreffende Balkengesims. Das Wohnhaus Nr. 12 leider durch eine jüngere Instandsetzung im Hinblick auf die originale Substanz sehr in Mitleidenschaft gezogen. Die siedlungsgeschichtliche Bedeutung als Bestandteil einer Doppelhofanlage bleibt davon unberührt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |