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Mehrseitig umbaute Hofanlage, von der das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert als Kulturdenkmal zu schützen ist; zwar ist es im Erdgeschoß verputzt, teilweise sogar massiv unterfangen, dafür ist im Obergeschoß das Gefüge der Entstehungszeit weitgehend unverändert erhalten. Charakteristisch dort die Aussteifung der vorderen Eckpfosten durch ausgreifende Mann-Formen. Im Giebeldreieck fügen sich die einseitigen Fußstreben der vorderen Stuhlsäulen V-förmig zusammen. Das Gebäude beherbergte von 1923 bis 1945 das Bürgermeisteramt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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