Gießener Straße 19
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Wetteraukreis
Florstadt
Stammheim
  • Gießener Straße 19
Flur: 1
Flurstück: 464

Mehrseitig umbaute Hofanlage, von der das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert als Kulturdenkmal zu schützen ist; zwar ist es im Erdgeschoß verputzt, teilweise sogar massiv unterfangen, dafür ist im Obergeschoß das Gefüge der Entstehungszeit weitgehend unverändert erhalten. Charakteristisch dort die Aussteifung der vorderen Eckpfosten durch ausgreifende Mann-Formen. Im Giebeldreieck fügen sich die einseitigen Fußstreben der vorderen Stuhlsäulen V-förmig zusammen. Das Gebäude beherbergte von 1923 bis 1945 das Bürgermeisteramt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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