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Winkelförmige Hofanlage mit einem weitgehend unveränderten Fachwerkwohnhaus aus dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts; das Wohnhaus ist zweigeschossig, giebelständig mit Krüppelwalmdach, der Zugang auf der Hofseite in der mittleren der drei Gebäudezonen mit einer schönen klassizistischen Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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