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Etwas hinter der Flucht der benachbarten Bauten der Hanauer Straße gelegenes Fachwerkwohngebäude, das zu einer unregelmäßig umbauten Hofanlage gehört; es ist mit seinem Giebel zur Straße hin orientiert. Auf der vorderen Giebelseite im Obergeschoß über einem profilierten Balkengesims Aussteifung der Eckpfosten durch Mann-Formen ohne Gegenstreben, das Gefüge ist vermutlich noch im 17. Jahrhundert entstanden. Mit Ausnahme einer massiven Ersetzung in der hinteren Gebäudezone des Erdgeschosses ist es weitgehend ursprünglich erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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