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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich aus dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts; Veränderungen im Erdgeschoß der hinteren der drei Gebäudezonen, im übrigen das Gefüge der Entstehungszeit ungestört erhalten. Geradlinige Streben zwischen Rähm und Schwelle, auf der Giebelseite zwischen Erd- und Obergeschoß Balkengesims. Im Obergeschoß in den beiden mittleren Brüstungsgefachen der Giebelseite und in der vorderen Zone der Traufseite V-förmig aufeinander bezogene Diagonalstreben. Sie sind in sich geschwungen, auf der Giebelseite mit kleinen Nasen versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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