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Als Haus Nr. 24 der Landhaussiedlung im Schönberger Tal errichtetes Wohnhaus. Auftraggeber war der Fabrikant Heinrich Klein, die Entwurfsplanung geht wieder auf Heinrich Metzendorf zurück. Der 1909 errichtete, giebelständige Bau ist völlig in rotem Sandstein ausgeführt, eingeschossig über hohem Sockelgeschoss und mit steilem Mansarddach. Zur Straße vorgezogene Eingangsloggia über Rundbogennische und mit Pultverdachung, hier Treppenanlage. Die quadratischen Fensteröffnungen mit Klappläden, im Giebel kleines Rundbogenfenster. An den Längsseiten die typischen hölzernen Spaliere noch erhalten. Das Gebäude ist als wohlerhaltener Metzendorfbau wichtiger Bestandteil der Siedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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