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Winkelförmige Hofanlage mit weitgehend ursprünglich erhaltenem Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts; der zweigeschossige, giebelständige Bau ist zur Zeit unter Wahrung der Geschoßtrennungen verschiefert. Er hat drei Gebäudezonen, die in ihrer Anlage nicht verändert sind. Erschließung vom Hof aus in der mittleren Zone über eine zweiläufige Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |