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Winkelförmige Hofanlage, von der das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude denkmalwert ist; es ist im Erdgeschoß in Massivbauweise erneuert, darüber ist ein Fachwerkgefüge noch des 17. Jahrhunderts unverändert erhalten. Neben den aussteifenden Mann-Formen der vorderen Eckpfosten sind vor allem die symmetrisch angeordneten Streben im Giebeldreieck bemerkenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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