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Hakenförmige Hofanlage, von der Straße aus dominierend das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude; der Haustyp mit Zwerchhaus in der mittleren Gebäudezone auf der Hofseite spricht für eine Entstehungszeit um 1700. Das weitgehend ursprüngliche Fachwerkgefüge auf der Traufseite zum Hof sichtbar, die Giebelseite zur Straße mit Platten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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