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Winkelförmige Hofanlage; das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ist sehr tief, möglicherweise ist die heutige Nutzung als Doppelwohnhaus bereits eine historische. Dem Wohngebäude schließt sich in gleicher Breite eine Stallscheune an, die ebenfalls sehr tief ist und die Vermutung einer Doppelhofanlage unterstützt. Im Winkel zur Stallscheune die große rückwärtige, den Hof abschließende Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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