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1911/12 als Haus Nr. 25 für die Landhausgesellschaft Schönberger Tal erstellte Villa, identisch mit der gegenüberliegenden Villa Nr. 5 sowie dem Bau Nr. 10 einer Siedlung in Bergzabern, die 1912 ebenfalls nach Plänen Heinrich Metzendorfs errichtet wurde. Kubischer, eingeschossiger Putzbau über Sandsteinsockel, im steilen Mansardwalmdach zweiachsige Pultgaupen sowie kleine Rundbogengaupen. Die östliche Hauskante polygonal ausgeformt, hier der Sockel bis zu den Fenstern reichend. Zusammen mit Nr. 5 bildet das Haus den rahmenden Auftakt der Landhaussiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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