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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es gehört zu einer ursprünglich hakenförmigen Hofanlage. Die alte Hofform durch einen seitlichen Anbau an das Fachwerkwohnhaus beeinträchtigt. Auf der Ostseite des Hofes ehemals ein Graben, der hier den Ortsrand markierte. An seiner Stelle verläuft heute ein Weg. Das Gebäude an dieser für die Ablesbarkeit der Ortsentwicklung wichtigen Stelle unbedingt zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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