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Große, mehrseitige Hofanlage an der den Ortskern Richtung Osten verlassenden Holbergstraße; das Fachwerkwohngebäude quer zur Straße müßte nach dem axialen Fassadenaufbau auf der Eingangsseite in der Zeit um 1800 entstanden sein. In einem Ortsplan aus den 40er Jahren des 19. Jahrhundert ist an seiner Stelle aber noch ein Gebäude längs der Straße verzeichnet. Wenn auch unerwartet, ist so ein jüngeres Baudatum, Mitte 19. Jahrhundert, anzunehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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